Die Hans-Christian-Andersen-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarstufenbereich (Klassen 1-4).
Das bedeutet, dass hier Schüler und Schülerinnen unterrichtet werden, die einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache haben. Grundlage für die Feststellung dieses Unterstützungsbedarfs ist ein sonderpädagogisches Gutachten, das im Rahmen des AOSF- Verfahrens erstellt wird. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt in der Regel durch die Eltern über die zuständige allgemeine Grundschule.
Unsere Einzugsgebiete sind die Städte Castrop-Rauxel, Waltrop, Datteln und Oer-Erkenschwick. Diese Schüler und Schülerinnen werden mit Schulbussen zur Schule gebracht.
Der Unterricht für diese Schüler und Schülerinnen richtet sich nach den Stundentafeln, Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Grundschule. Es wird zielgleich unterrichtet. Dadurch wird unsere Schule zur “Durchgangsschule”.
Ziel ist es, alle Schüler und Schülerinnen so individuell zu fördern, dass eine baldige Rückführung in die Grundschule erfolgen kann. Am Ende jedes Schuljahres wird von der Klassenkonferenz überprüft ob weiterhin sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder eine Rückschulung möglich ist.
Bei einigen unserer Schüler und Schülerinnen entwickelt sich neben dem Förderschwerpunkt Sprache auch der Förderschwerpunkt Lernen. Diese Schüler und Schülerinnen können weiterhin an unserer Schule bleiben und werden dann nach den Richtlinien der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet. Die schulische Förderung bei diesen Kindern erfolgt zieldifferent.
In unseren Klassen werden durchschnittlich 13 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die maximale Klassenstärke beträgt (seit dem 1.8.2014) 17 Schüler und Schülerinnen.
Die Schüler und Schülerinnen werden nach der Stundentafel der Grundschule unterrichtet. Dabei findet durchgängig sprachheilpädagogischer Unterricht statt. Das bedeutet, dass sowohl Sprachförderung als auch Sprachtherapie feste Bestandteile des Klassenunterrichts sind. Zusätzlich erhält jedes Kind wöchentlich eine Stunde sprachtherapeutische Förderung in einer Kleingruppe.
Schülerinnen und Schüler, die bei uns ab dem Schuljahr 2014/15 eingeschult werden, besuchen das erste Jahr der Schuleingangsphase (S1). Hier findet eine intensive Förderung aller Entwicklungsbereiche (Sprache, Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten, Lernverhalten) als Voraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen statt. Hinzu kommen außerdem ausgewählte Lerninhalte des ersten Schuljahres. Die Schüler und Schülerinnen haben so die Möglichkeit Entwicklungsrückstände aufzuholen und werden langsam an die schulischen Anforderungen herangeführt. Je nach individuellem Lernstand und nach individueller Lern- und Leistungsbereitschaft können unsere Schüler die Schuleingangsphase sowohl in zwei als auch in drei Jahren durchlaufen. Da die meisten Schülerinnen mit sprachlichen Beeinträchtigungen drei Jahre in der Schuleingangsphase benötigen, können die Kinder drei Jahre in ihrer gewohnten Lerngruppe bleiben und müssen nicht “wiederholen” (S1, S2, S3) . Danach folgen die Klassen 3 und 4. Dies bedeutet, dass die Grundschulzeit, wie auch in der allgemeinen Grundschule, im Regelfall vier bis fünf Jahre beträgt.
Schüler und Schülerinnen, die bei uns das vierte Schuljahr erfolgreich besucht haben, wechseln auf weiterführende Schulen. Kann der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben werden, stehen grundsätzlich alle weiterführenden Schulen zu Verfügung. Wie in der Grundschule auch, erhalten die Schüler und Schülerinnen von der Klassenlehrerin zum Halbjahreszeugnis eine Schulformempfehlung zur Wahl der weiterführenden Schule. Grundlage diese Empfehlung ist der individuelle Leistungs- und Entwicklungsstand der Schüler und Schülerinnen. Besteht weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf können die Schüler zu weiterführenden Regelschulen wechseln, die Gemeinsames Lernen anbieten. Weiterhin möglich ist auch der Wechsel zu einer Förderschule der Sekundarstufe 1.
Dem Schulwechsel gehen Informationsveranstaltungen und intensive Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten voraus, in denen gemeinsam ein geeigneter Förder- und Lernort für die Schüler und Schülerinnen gesucht wird.