Sicherheitskonzept
- 1. Einleitung
Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule den Schülerinnen und
Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet.
Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligter: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung, Eltern sowie Schulträger.
Gemäß RdErl. d. MK, MI u. d. MJ vom 15.02.2005 (Sicherheits- und Gewalt- präventionsmaßnahmen an Schulen) ist deshalb an jeder Schule ein auf die Verhältnisse der Schule bezogenes Sicherheitskonzept zu entwickeln.
Das Thema „Sicherheit“ nimmt in der Hans-Christian-Andersen-Schule (HCA)einen besonderen Stellenwert ein.
Sowohl auf dem Schulweg als auch im Schulgebäude und im Schulalltag sind Eltern,
Schüler/Schülerinnen und Lehrer/Lehrerinnen aufgefordert, durch verantwortungsvolles Verhalten weder sich noch andere zu gefährden.
Alle Beteiligten tragen die Verantwortung für eine Atmosphäre, die von gegenseitiger
Hilfe und freundlicher Kommunikation untereinander geprägt ist.
An der HCA ist eine Sicherheitsbeauftragtee eingesetzt und ein Krisenteam gegründet worden.
- 2. Das Sicherheitskonzept der HCA umfasst die Bereiche
2.1 Äußere Sicherheit
2.2 Innere Sicherheit
2.3 Alarmfall/ Notfall
2.4 Gewaltprävention.
2.1 Äußere Sicherheit
2.1.1 Schulweg
Die Schüler erhalten zu Beginn der Schuleingangsphase eine reflektierende Sicherheitsweste und beschäftigen sich im Sachunterricht in jeder Klassenstufe mit dem sicheren Verhalten im Straßenverkehr.
Von besonderer Bedeutung sind auch Gespräche über angemessenes Verhalten im und am Schulbus. Die Regeln zum Verhalten im und am Bus , die auch visualisiert in allen Klassen vorhanden sind, werden immer wieder thematisiert.
Auf ihrem Schulweg vom Schulbus bis zur Schule und zurück werden die Schüler durch eine Lehrkraft beaufsichtigt.
2.1.2 Aufsichtsregelung
Die Schüler werden nicht nur auf dem Weg von und zum Schulbus, sondern auch in den Hofpausen auf dem ganzen Schulgelände von den Lehrerinnen nach einem Aufsichtsplanbeaufsichtigt. Bei Regen verbleiben die Schüler in den Klassenräumen und werden dort beaufsichtigt.
2.1.3 Eingang
Die Eingangstüren sind während des Schulvormittags verschlossen. Sie können nur von den Personen, die einen Schlüssel besitzen, geöffnet werden. Personen, die nicht unmittelbar zum Kreis der Lehrkräfte und Mitarbeiter gehören, müssen klingeln, um von der Sekretärin oder der Hausmeisterin eingelassen zu werden.
2.1.4 Sammelplatz
Die Laufbahn neben der Schule dient in Notfällen aller Art als Sammelplatz für Schüler und Kollegium. Bei Alarm wird dieser Ort nach Anweisung und unter Führung der gerade unterrichtenden Lehrkraft mit der jeweiligen Lerngruppe aufgesucht.
2.2 Innere Sicherheit
2.2.1 Schulordnung/Schulregeln
Die Schulordnung beschreibt das Verhalten der Schulgemeinschaft untereinander und wird nicht nur in den ersten Schultagen, sondern regelmäßig thematisiert. (s.Schulregeln)
2.2.2 Klassenregeln
Alle Schüler und Schülerinnen haben mit ihren Klassenlehrerinnen / ihrem
Klassenlehrer im Sachunterricht die eigenen Klassenregeln erstellt und sich mit ihrer
Unterschrift zum Einhalten verpflichtet.
2.2.3 Verhalten gegenüber schulfremden Personen
Jeder Besuch externer Personen (z.B. für Hospitationen, Praktika) wird der Schulleitung vorher bekannt gegeben.
Schulfremde Personen im Schulgebäude werden von den Lehrkräften und Mitarbeitern angesprochen, um den Grund des Aufenthaltes der jeweiligen Person zu erfahren. Sie werden gebeten, sich im Sekretariat/Verwaltungsbereich anzumelden.
2.2.4 Fotowand der Mitarbeiter
Sowohl im Eingangsbereich als auch in der ersten Etage finden die Besucher eine Fotowand mit Portraits, Namen und Funktion der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
2.2.5 Toilettengang
Während des Unterrichts sollten nur die Toiletten im Schulgebäude benutzt werden. Immer nur ein Kind einer Klasse sollte zur Toilette gehen. Die Toiletten auf dem Schulhof sind nur während der Hofpausen geöffnet und werden nach der Pause von den aufsichtsführenden Lehrkräften wieder abgeschlossen.
2.2.6 Listen im Klassenraum
In jedem Klassenbuch befindet sich die Namensliste der jeweiligen Klasse. Das
Klassenbuch liegt während des Schulvormittags im Klassenraum. Jede Lehrkraft kann damit die Vollständigkeit der Klasse überprüfen.
2.2.7 Brandschutzordnung / Regelmäßige Übungen/ Fluchtwege
In jeder Klasse, in den Fluren und Fachräumen befinden sich der Alarmplan und Fluchtwegepläne. Die Schultrakte sind durch Brandschutztüren voneinander abgetrennt. In regelmäßig stattfindenden Evakuierungsübungen / Alarmübungen (zweimal im Schuljahr) werden die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen mit dem Ablauf eines Notfalles, mit den Fluchtwegen und der Evakuierung aus dem Schulgebäude vertraut gemacht.
Damit Feuerwehr und Polizei sich schnell orientieren können, sind alle Räume mit einer Nummer und der Etagenangabe versehen. Die Bezeichnung ist von außen durch eine Markierung an den Fenstern ersichtlich. Innerhalb des Schulgebäudes sind die Räume oberhalb der Türen entsprechend markiert.
2.2.8 Erste Hilfe
Die Lehrkräfte der HCA sind in Erster Hilfe ausgebildet. Eine Auffrischung der Kenntnisse erfolgt in regelmäßigen Abständen. Verbandsmaterialien befinden sich in jedem Raum der Schule.
Bei Verletzungen, die schwerwiegend sind oder von den Lehrkräften in ihrem Ausmaß für die Gesundheit des Schülers nicht eingeschätzt werden können, wird über den Notruf 112 der Notarzt verständigt.
2.3 Alarmplan / Notfallplan
2.3.1 Wahrnehmen einer Gefahrensituation
Falls während des Unterrichtsvormittags eine Gefahrensituation auftaucht, sollte jeder Beteiligte die vereinbarten Regeln beachten.
Falls externe Hilfe nötig ist, dienen großformatig angebrachte Raumnummern zur Orientierung eintreffender Hilfskräfte.
2.3.2 Evakuierung oder Einschließung bei Alarm
Sollte ein Notfall eintreten, der eine Evakuierung oder Einschließung erfordert, sind ebenfalls interne Verhaltensschritte vereinbart, an die sich die Lehrkräfte halten.
In der Schule sind räumliche Voraussetzungen geschaffen worden, von denen eine mögliche Krisensituation koordiniert werden kann.
2.3.3 Bedrohung durch Personen innerhalb/außerhalb des Gebäudes
Mit den Schülern und Schülerinnen sollte das Thema „Amok“ nur bei konkreten
Anlässen mit unmittelbarem Bezug besprochen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei jüngeren Schülern Ängste entstehen oder Amok als eine Art
Problemlösung in das Bewusstsein gerückt wird.
2.4 Gewaltprävention
2.4.1 Definition
Die allgemeine Bedeutung von Gewalt bezeichnet den Einsatz von körperlichem oder seelischem Zwang gegenüber Menschen, Tieren und Sachen. Gewalt ist eine Handlung in der Absicht, einem anderen Menschen oder Tieren Schaden zuzufügen und sie zu verletzen bzw. Gegenstände zu zerstören.
Das Konzept der HCA hat zum Ziel, gewalttätiges Verhalten vorzubeugen und aufzuarbeiten: wir wünschen uns mit Kollegium, Eltern und Schülerschaft gegenseitige Wertschätzung, Respekt voreinander und einen friedlichen, heiteren
Umgang miteinander. Gemeinsames Ziel ist Toleranz und gewaltfreier Umgang miteinander. Im Falle eines Konfliktes bemühen wir uns um friedliche Regelung.
2.4.2 Prävention
– Die Gestaltung des Schulhofes in Bewegungs- und Ruhezonen und die
Bereitstellung vielfältiger Spielgeräte dienen der Beschäftigung und Abwechslung. Klettergerüst, Schaukel, Rutsche, Fußbälle, Seile, Tischtennis und vieles mehr bieten Bewegungsmöglichkeiten für jedes Kind, Bänke und Sitzblöcke laden zum Ausruhen ein.
– In den schuleigenen Lehrplänen sind die Ziele und Maßnahmen des
Sicherheitskonzepts in unterschiedlicher Weise berücksichtigt. Das soziale
Miteinander ist besonders Thema im Musik-, Religions- und Sportunterricht,
aber auch im Deutsch- und Sachunterricht. In allen Fächern werden bei Partner- und Gruppenarbeiten gezielt soziale Verhaltensweisen in Verbindung mit inhaltlichen Lernangeboten angesprochen.
– Bewegungsangebote als Auflockerung während des Unterrichtes dienen zur
Entkrampfung und Entspannung.
– Die Schulordnung und die Klassenregeln werden regelmäßig thematisiert.
– Das Kollegium pflegt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und den
Austausch mit Eltern und gegebenenfalls den Therapeuten bei Behandlung
betroffener Kinder. Unterrichtsbesuche durch Therapeuten und Gespräche mit ihnen sind für die Lehrkräfte selbstverständlich.
– mehrere Klassen nehmen an dem Präventionsprogramm Klasse 2000, das sich auf vier Schuljahre erstreckt, teil. Die Schüler und Schülerinnen werden dahingehend unterstützt, ihr Leben ohne Suchtmittel, Gewalt und gesundheitsschädigendes Verhalten zu meistern. Es ist geplant in den nächsten Schuljahren jeweils die nächsten ersten Klassen in das Programm aufzunehmen sofern die Finanzierung gesichert ist.
– Die Entwicklung eines „Wir-Gefühls“ und des „Fair-Play“-Gedankens
wird durch gemeinsame Projekte, Schul- und Sportfeste, Theaterfahrten, Aufführungen und Ausflüge gefördert.
2.4.3 Umgang mit Konflikten
„Eine sorgfältige Aufarbeitung eines Gewaltgeschehens ist nicht nur zur Aufklärung
des Vorfalls, seiner Ursachen und Folgen erforderlich, sie wirkt auch langfristig
präventiv“ (Anlage zum Erlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in
Schulen“).
– Selbstständige Konfliktlösung
Grundsätzlich sollen Schülerinnen und Schüler einfache Konflikte selbstständig lösen. Dabei sollen alle Lehrkräfte die Schüler ermuntern, bei unerwünschtem Verhalten eines anderen Schülers die eigene Ablehnung deutlich zu äußern. „Stopp! Halt! Ich will das nicht!“ sind einige Möglichkeiten der verbalen Ablehnung, verbunden mit dem deutlichen Handzeichen „Stopp“. Wenn der Angesprochene sein Verhalten nicht abstellt, ist eine Lehrkraft anzusprechen. Vermeiden sollte das Opfer, die Tat mit ebenso gewalttätigem Verhalten zu beantworten. Ein klärendes Gespräch, das die Beteiligten möglichst zeitnah, vielleicht mit Hilfe einer Lehrkraft, führen, soll einen Konflikt angemessen klären. Um die Klärung abzuschließen, sind meist eine mündliche Entschuldigung und ein symbolischer Händedruck mit Blickkontakt geeignet.
– Erzieherische Maßnahmen (lt. § 53 (1), (2) BASS)
Liegt ein gewalttätiges Verhalten mit gesteigerter Schwere vor, kann dem Verursacher durch die beteiligte Lehrkraft nach dem klärenden Gespräch zusätzlich eine erzieherische Maßnahme auferlegt werden. Das kann das Anfertigen eines Entschuldigungsbriefes oder Entschuldigungsbildes sein. In schweren Fällen kann der tätige Schüler/die Schülerin unmittelbar aus dem Unterrichtraum (unter Fortbestand der schulischen Aufsichtspflicht) verwiesen werden. Maßnahmen und besondere Pflichten, die zur Verfehlung passen, können dem Verursacher zusätzlich auferlegt werden. Das Gespräch mit den Eltern wird gesucht.
– Ordnungsmaßnahmen (lt. § 53 (3) BASS)
In besonders schweren Fällen bzw. im Falle eines wiederholt vorkommenden gewalttätigen Verhaltens sind Ordnungsmaßnahmen einzuleiten (z.B. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht, Überweisung in eine andere Parallelklasse, Ausschluss vom Unterricht). Hierüber entscheidet die Schulleiterin. Die Eltern und die Klassenlehrerin werden zur Anhörung und Beratung eingeladen. Die Eltern des Verursachers sind in schweren und besonders schweren Fällen unmittelbar über das Verhalten ihres Kindes von der Lehrkraft bzw. der Schulleitung zu informieren. Die Erziehungsberechtigten unterstützen die Schule in dem Ziel, das gewalttätige Verhalten des Kindes abzustellen. Auch die Eltern des Opfers sind so rasch wie möglich über Art und Aufarbeitung des gewalttätigen Verhaltens zu informieren. Der Vorfall wird von der betroffenen Lehrkraft oder der Schulleitung dokumentiert und zur Schülerakte geheftet.
Tritt gewalttätiges Verhalten eines Schülers/einer Schülerin gehäuft auf und
zeigen bisherige Maßnahmen keine bzw. nur geringe Wirkungen oder legt
die gewalttätige Handlung den Verdacht einer strafrechtlich relevanten Tat
nahe, sollte von Seiten der Schule das Jugendamt eingeschaltet bzw.
Kontakt und Hilfe durch und die Polizei gesucht werden. Diese Schritte sollten durch die Schulleitung geschehen.
– Konflikte im Schülerspezialverkehr
Konflikte im Schülerspezialverkehr, die die Schüler nicht angemessen unter sich klären können und die im Schulbus in einer Form ausgetragen werden, die die Sicherheit gefährdet, werden zunächst durch Gespräche mit allen Beteiligten geklärt.
Dabei werden die Schüler an die allgemeinen Regeln zum Umgang miteinander und zum Umgang mit Konflikten sowie an die Busregeln erinnert.
Bei gehäuften massiven Regelverstößen werden folgende Maßnahmen eingeleitet:
– Schriftliche Benachrichtigung der Eltern
– Gespräche mit den Eltern
– Intensive Auseinandersetzung des Schülers mit den Regeln in schriftlicher Form
– Einführung eines Verhaltensrückmeldungsplans: tägliche Rückmeldung über das Verhalten in Form eines Smileys durch den Busfahrer mit entsprechenden positiven oder negativen individuellen Konsequenzen durch die Klassenlehrerin
– Bei besonders gefährdendem Verhalten, kann das Busunternehmen in Absprache mit dem Schulträger über einen vorübergehenden oder dauerhaften Beförderungsausschluss entscheiden.
Bei allen Konfliktlösungen wird eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Busunternehmen sowie den beteiligten Busfahrern angestrebt.
Über besondere Problemlagen wird auch die Stadt Castrop-Rauxel als Schulträger und verantwortlicher für den Schülerspezialverkehr regelmäßig von der Schulleitung informiert.